Die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, werden von diesem Rechtsgebiet, einem Teilgebiet des Zivilrechts, geregelt. Außerhalb dieser Rechtsgebiete werden vom Bereich des Familienrechts aber auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung umfasst.

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