„ V e r t r a u e n i s t g u t . A n w a l t i s t b e s s e r .“
Nicht nur im Streitfall ist dieses Motto Programm. Oftmals kann der Gang zum Anwalt bereits verhindern, dass es im konkreten Fall zu Streitereien und Prozessen kommt. Im geschäftlichen wie im privaten Bereich machen mehr und mehr rechtliche Regelungen das Leben immer komplizierter. Da kann man schnell an seine Grenzen stoßen. Nach wie vor besteht bei Vielen eine gewisse Scheu vor dem Gang zum Anwalt. Dabei kann der Anwalt beraten und mit Kompetenz und Erfahrung unterstützen, bevor es zu spät sein ist.
Hierbei ist es nicht von Bedeutung, auf welchem Weg man zum Ziel kommt. Ob nun der Rechtsfall durch gütliche Einigung oder durch eine gerichtliche Entscheidung sein Ende findet:
Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen verstehe ich zugleich als meinen Erfolg.
Hierzu habe ich mich als Anwältin einer umfassenden und strengen Ausbildung und Qualifikation unterzogen. Wie jeder Anwalt wurde auch ich von der Rechtsanwaltskammer, hierbei der Rechtsanwaltskammer Sachsen, zugelassen und werde durch diese kontrolliert. Diese Kontrolle zwingt mich die berufs – und standesrechtlichen Regeln einzuhalten.
Ich vertrete Ihre Interessen
Ich bin nur meinem
Mandanten und dem Gesetz verpflichtet.
Die mir anvertrauten Angelegenheiten bleiben absolut geheim.
Ich bin verpflichtet, bestmöglich Ihre Interessen zu vertreten. Daraus folgt das Gebot, alle Aufträge abzulehnen, welche im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten.
Im Vordergrund meiner Tätigkeit stehen hierbei insbesondere die Fälle auf den Gebieten des
Selbstverständlich bearbeite ich auch gern Ihre Fälle in anderen Rechtsgebieten. So vertrete ich insbesondere auch Mandanten bei der Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen.
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