Werdegang

 

2001:              Erlangung der Hochschulreife

2003-2008:     Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden

2008:              1. Juristisches Staatsexamen 

2009-2011:     Referendariat in Dresden 

2011:              2. Juristisches Staatsexamen

                       Ernennung zum Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt

 

Nach meiner Schulausbildung, welche ich zunächst, nach der Geburt meiner ersten Tochter, mit dem Abschluss der 10. Klasse beendete, absolvierte ich eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß – und Außenhandel.


Anschließend habe ich mich entschieden, das Abitur neben der Arbeit, in einer Abendschule nachzuholen. Dieses dauerte 3 Jahre, nämlich von 1998 bis 2001. Im Jahr 2001 erlangte ich die Hochschulreife.


Im Jahr 2002 wurde mein 2. Kind geboren, weshalb ich bis zum Jahr 2003 im Erziehungsurlaub war. Im Oktober 2003 begann ich mein Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Das Studium schloss ich im Januar 2009 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab.


Meine jüngste Tochter wurde im April 2009 geboren. Daher begann ich mit der praktischen Ausbildung, dem sogenannten Referendariat, erst im November 2009. In dieser Zeit war ich an den verschiedensten Stellen und Behörden in allen drei Rechtsgebieten, dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Verwaltungsrecht, tätig und genoss daher eine umfassende Ausbildung. Unter anderem war ich als Referendarin jeweils einem Richter am Amtsgericht und am Verwaltungsgericht unterstellt. Obwohl diese Tätigkeiten, und hierbei insbesondere die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, sehr spannend und interessant waren, erkannte ich meine wahre Berufung in den 9 Monaten der sog. Anwaltsstation. Hierbei stellte ich fest, dass es der Beruf der Anwältin ist, welcher mir am meisten Spaß macht und der mich ausfüllt.


Aufgrund der Erfahrungen im Referendariat gab es für mich, nachdem ich im November 2011 mein 2. Staatsexamen bestanden hatte, nur eine Alternative. Seit dem 30.11.2011 bin ich als Anwältin zugelassen. Zunächst begann ich als freie Mitarbeiterin, also als selbstständige Rechtsanwältin, welche Verfahren im Auftrag anderer Anwälte bearbeitet, in einer größeren Kanzlei zu arbeiten. Diese Tätigkeit bot mir die Möglichkeit, meine praktischen Fähigkeiten weiter auszubauen und vor allem Erfahrungen im Umgang mit Mandanten, Gerichten und Behörden zu sammeln.

 

 

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein

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