Seit dem 01.07.2004 ist die Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelt. Diese richtet sich somit nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen oder aber einer Vergütungsvereinbarung.

 

Allerdings dürfen die gesetzlichen Gebühren nur außergerichtlich mittels einer Vergütungsvereinbarung unterschritten werden. Im Bereich der Vergütungsvereinbarung biete ich Pauschal- oder aber Zeitvergütungen an.

 

Auch dieser Aspekt wird von mir mit meinem Mandanten im persönlichen Gespräch erörtert. Die in Betracht kommende Vergütung ermittle ich mit ihm gemeinsam im Rahmen einer Erstberatung. Gern prüfe ich auch die Einstandpflicht einer eventuell vorhandenen Rechtsschutzversicherung. 

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Ruhland-Führer

Anrufen

E-Mail

Anfahrt